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Anhänger

Welche Fahrerlaubnisklasse benötige ich zum Anhänger fahren?

Die richtige Fahrerlaubnis ist beim Fahren mit Anhängern die Grundvoraussetzung. Ob Sie für die Fahrt mit einem PKW-Anhänger die Führerscheinklasse B (also den normalen Autoführerschein), B 96 oder BE benötigen, hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
 
Führerscheinklasse B
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto-Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
 
Führerscheinklasse B96
Der Führerschein der Klasse B96 berechtigt Sie eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4,25 t nicht überschreitet.
 
Führerscheinklasse BE

Die Führerscheinklasse BE erlaubt es Ihnen eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis Sie zum Bewegen eines Anhängers berechtigt. Welchen Anhänger Sie bewegen dürfen ist auch von der Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Die Anhängelast finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter den Punkten O.1 und O.2.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Was ist die Nutzlast, das zulässige Gesamtgewicht und das Leergewicht?

Regelmäßig erhalten wir Fragen zu den unterschiedlichen Gewichtsbezeichnungen. Um zu wissen, welcher Anhänger gefahren werden darf, sollten Sie einen Blick in die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeuges werfen, denn hier kann bereits eine Einschränkung erfolgen. Hier finden Sie die Anhängelast. Diese beschreibt das Gewicht, das Ihr Fahrzeug ziehen darf. Das betrifft das Gewicht des Anhängers plus die entsprechende Zuladung.

Der Anhänger als solches besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht. Dieses beschreibt, was der Anhänger insgesamt, also mit seinem Leergewicht plus Zuladung maximal wiegen darf. 
Das Leergewicht beschreibt also das Gewicht, dass der Anhänger alleine durch seinen Aufbau auf die Waage bringt. 

Die Nutzlast wird manchmal auch synonym als Tragkraft bezeichnet und ist für den Anwender des Anhängers meist von großem Interesse.
Die Nutzlast beschreibt die theoretisch mögliche Zuladung, ohne dabei das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten. Das bedeutet vereinfacht, dass die Nutzlast die maximale Zuladung ist, die für das Fahrzeug erlaubt ist.

In der Regel lässt sich diese wie folgt errechnen:
zulässiges Gesamtgewicht - Leergewicht = Nutzlast

Achten Sie darauf, dass es sein kann, dass Ihr Zugfahrzeug nicht die gesamte Nutzlast, die rechnerisch möglich ist fahren darf und kann.